Versorgung von Pflegeheimenbewohnern
Mit der AOK haben wir einen integrierten Versorgungsvertrag zur Weiterentwicklung der Strukturen bei der Versorgung von Pflegeheimbewohnern abgeschlossen. Darüber hinaus bestehen Kooperationsverträge nach § 119b SGB V mit vier Pflegeheimen und unserem Praxisnetz. In diesen Vereinbarungen sind die die Zusammenarbeit zwischen den Pflegeheimen und unseren teilnehmenden Hausärzten geregelt, die zu einer verbesserten Kommunikation und zu einer kontinuierlichen Betreuung der Pflegeheimbewohner beiträgt.